NANOVAL reicht Patentverletzungsklage vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) ein

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Die NANOVAL GmbH & Co. KG hat am 3. Mai 2025 eine Patentverletzungsklage vor der Lokalkammer München des Einheitlichen Patentgerichts (Unified Patent Court, UPC) eingereicht. Gegenstand der Klage ist, dass wir davon ausgehen, dass die ALD Vacuum Technologies GmbH die patentierte Technologie nutzt.

SCHUTZ DES PATENTS EP 3 083 107 B1


NANOVAL schützt ihre Innovation durch das europäische Patent EP 3 083 107 B1. Dieses Patent beschreibt eine Vorrichtung und ein Verfahren zum tiegelfreien Schmelzen eines Materials sowie zum Zerstäuben des geschmolzenen Materials zur Herstellung von Pulver.

KLAGE GEGEN ALD VACUUM TECHNOLOGIES GMBH


Die Klage wurde insbesondere wegen der nach Ansicht von NANOVAL vorliegenden Nutzung der patentierten Technologie im Produkt „EIGA Premium“ eingereicht.

EINHEITLICHES PATENTGERICHT ALS ZENTRALE INSTANZ


Das Verfahren wird vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) geführt, das seit 2023 als zentrale europäische Instanz für Patentstreitigkeiten zuständig ist. NANOVAL beantragt unter anderem die Unterlassung der Nutzung der Technologie in mehreren europäischen Staaten, darunter:

•    Deutschland  
•    Österreich  
•    Belgien  
•    Frankreich  
•    Italien  
•    Schweden  
•    die Niederlande  
•    Slowenien

WEITERE INFORMATIONEN


Die vollständige Pressemitteilung mit allen Details zum Verfahren steht hier zum Download bereit:

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